 |
B |
- Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
- Gesamtmasse ≤ 3500kg
- Sitzplätze ≤ 8 + Fahrersitz
- auch mit Anhänger
- Gesamtmasse des Anhängers ≤ 750kg oder
- Gesamtmasse der Kombination ≤ 3500kg
- Mindestalter: 18 Jahre (außer Führerschein mit 17)
- beinhaltet: L, AM
|
 |
BE |
- Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger
- Kombination fällt nicht unter Klasse B.
- benötigt: B
|
 |
A1 |
- Krafträder
- Hubraum ≤ 125ccm
- Motorleistung ≤ 11kW
- Verhältnis von Leistung zu Leergewicht ≤ 0,1kW/kg
- Höchstgeschwindigkeit: unbegrenzt
- beinhaltet: AM
- Aufstieg in A2 bei erneuter praktischer Prüfung nach zwei Jahren
|
 |
A2 |
- Krafträder
- Motorleistung ≤ 35kW
- Verhältnis von Leistung zu Leergewicht ≤ 0,2kW/kg
- Höchstgeschwindigkeit: 45km/h
s
- Mindestalter: 18 Jahre, Höchstalter: 23 Jahre (danach direkt A)
- beinhaltet: A1, AM
- Aufstieg in A bei erneuter praktischer Prüfung nach zwei Jahren
|
 |
A |
- Alle Krafträder
- Hubraum ≥ 50ccm oder
- Höchstgeschwindigkeit ≥ 45km/h
- Mindestalter: 24 Jahre
- beinhaltet: A1, A2, AM
- Aufstieg von A2 in A bei erneuter praktischer Prüfung nach zwei Jahren
|
 |
AM |
- zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- Höchstgeschwindigkeit: 45km/h und
- maximaler Hubraum: 50ccm oder
- maximale Leistung: 4kW (bei Elektromotoren)
- für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: Leermasse ≤ 350 kg
- Mindestalter: 16 Jahre
|